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BBBTLVBER/2026/02/26 +++

DVRD.DDR

BRD Bundesländer 1949 / 1990

Bundesländer West - 11 / Bundesländer Ost - 5

Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik – Ländereinführungsgesetz – vom 22. Juli 1990 geändert durch Verfassungsgesetz vom 13. September 1990 (GBl. I S. 1567), Einigungsvertrag vom 31. August 1990 (BGBl. II S. 889), Anl. II, Kap. II. Sachgeb. A, Abschn. II.

Territoriale Gliederung
§ 1. (1) Mit Wirkung vom 14. Oktober 1990 werden in der DDR folgende Länder gebildet:

Mecklenburg-Vorpommern durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Neubrandenburg, Rostock und Schwerin • ohne die Kreise Perleberg, Prenzlau und Templin;

Brandenburg durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Cottbus, Frankfurt/Oder und Potsdam, • ohne die Kreise Hoyerswerda, Jessen und Weißwasser, • zuzüglich der Kreise Perleberg, Prenzlau und Templin;

Sachsen-Anhalt durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Halle und Magdeburg, • ohne den Kreis Artern, • zuzüglich des Kreises Jessen;

Sachsen durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Dresden, Karl-Marx-Stadt/Chemnitz und Leipzig, • ohne die Kreise Altenburg und Schmölln, • zuzüglich der Kreise Hoyerswerda und Weißwasser;

Thüringen durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Erfurt, Gera und Suhl, • zuzüglich der Kreise Altenburg, Artern und Schmölln.

(2) Berlin, Hauptstadt der DDR, erhält Landesbefugnisse, die von der Stadtverordnetenversammlung und vom Magistrat wahrgenommen werden.
Durch den Einigungsvertrag vom 31. August 1990 – wurde im § 1 Abs. 1 das Datum “14. Oktober 1990” ersetzt durch: “3. Oktober 1990”.

Deutschland Ost



DDR Einverleibung – Bundesländer Ost – 1990

Sonderstatus - "Deutschland Ost"

BERLIN-BRANDENBURG * MECKLENBURG-VORPOMMERN * SACHSEN - SACHSEN-ANHALT * THÜRINGEN

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Montag, November 24, 2025

Bürgergeld-Zahlungen für ausländische Kinder sind seit 2010 um 435 Prozent gestiegen


Bürgergeld-Zahlungen für ausländische Kinder sind seit 2010 um 435 Prozent gestiegen
Exklusive Zahlen der Bundesagentur für Arbeit beweisen: Wachsende Kinderarmut ist vor allem ein Problem, das der Masseneinwanderung seit 2015 geschuldet ist. 57,5 Prozent der Bürgergeld-Zahlungen für Minderjährige gingen im vergangenen Jahr an ausländische Kinder.

In Deutschland lebten im Juni 2025 rund 1,7 Millionen Minderjährige im Bürgergeld-Bezug. 875.000 von ihnen besaßen den deutschen Pass, 822.000 waren Ausländer. Das entspricht einem Verhältnis von 51,6 Prozent zu 48,4 Prozent. In vier Bundesländern liegt der Ausländeranteil unter minderjährigen Bürgergeldempfängern bei über 50 Prozent.
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